Bürergeld Empfänger verliert 150 Euro im Monat.

Bürergeld Empfänger verliert 150 Euro im Monat.

Auch der Datenschutz half ihm nicht weiter

Image: AI
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Der Mann argumentierte, dass sensible Gesundheitsdaten besonders geschützt seien. Gerade deshalb wollte er weder den Fragebogen ausfüllen noch eine Schweigepflichtentbindung unterschreiben. Ein nachvollziehbarer Einwand – doch auch damit konnte er das Gericht nicht überzeugen.

Denn nach Darstellung des Gerichts hatte das Jobcenter eine datenschutzschonende Lösung angeboten: Die Unterlagen hätten verschlossen direkt an den ärztlichen Dienst geschickt werden können, ohne dass Sachbearbeiter Einsicht in Diagnosen erhalten. Damit war für die Richter der Datenschutz-Einwand nicht stark genug, um die verweigerte Mitwirkung zu rechtfertigen. Und genau hier liegt der Kern des Urteils, der den Fall so bemerkenswert macht.

 

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