Das Gericht sieht die Sache anders

Das Sozialgericht Karlsruhe bestätigte mit Urteil vom 11. April 2024 die Kürzung als rechtmäßig. Das Aktenzeichen lautet S 3 AS 1443/23. Nach Auffassung des Gerichts durfte das Jobcenter die Leistungen teilweise entziehen, weil der Mann die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert habe.