Die Kürzung trifft den Mann hart

Als die geforderten Unterlagen nicht eingingen, folgte der Bescheid: 30 Prozent weniger Leistung, also 150,60 Euro monatlich. Für jemanden, der ohnehin nur den Regelbedarf erhält, ist das ein spürbarer Einschnitt. Der Mann wollte sich damit nicht abfinden und zog vor Gericht.
Dort machte er deutlich, dass er die verlangten Angaben für freiwillig hielt und die Kürzung deshalb aus seiner Sicht nicht gerechtfertigt sei. Gerade dieser Widerspruch machte den Fall so brisant: Wie kann eine Weigerung bei einer freiwilligen Angabe am Ende zu einer empfindlichen Leistungsminderung führen? Die Antwort des Gerichts fiel deutlich aus – und sie dürfte viele überraschen.