ARD erklärt das plötzliche Verschwinden

Wie eine Sprecherin der ARD gegenüber „Schlager.de“ erklärte, liegt der Grund vor allem an rechtlichen Vorgaben.
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„Die Verweildauer von Inhalten in der Mediathek hängt von der sendungsspezifischen Rechtelage ab.“
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Gemeint sind damit unter anderem Musikrechte, Bildrechte und Persönlichkeitsrechte der beteiligten Künstler.
Gerade große Unterhaltungsshows mit vielen Live-Auftritten verursachen offenbar besonders komplizierte Lizenzfragen.